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icon28 Online-Banking: Betrüger stehlen 50.000 Euro Beitrag Nr.: 1     Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Online-Banking: Betrüger stehlen 50.000 Euro – Bank muss Schaden nicht ersetzen
Betrüger haben einem Mann beim Online-Banking 50.000 Euro gestohlen. Das Betrugsopfer wollte das Geld von seiner Bank erstattet bekommen. Doch ein Gericht entschied anders: Die Bank muss den Schaden nicht ersetzen.

Ein Rechtsanwalt und Steuerberater bleibt vorerst auf einem Schaden von 50.000 Euro sitzen. Seine Bank muss ihm das verlorene Geld nicht erstatten, entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 06.12.2023 – Az. 3 U 3/23). Das berichtet Spiegel Online. Der Fall stellt sich folgendermaßen dar.

Der Mann sagt, dass er im September 2021 eine SMS erhalten habe, die dem Anschein nach von einer Telefonnummer kam, die sonst seine Bank für die Kundenkommunikation verwendet. In der Kurznachricht stand, dass das Online-Konto des Mannes eingeschränkt worden sei. Um das zu ändern, solle er sich für ein neues Verfahren anmelden und hierzu auf einen Link tippen, der in der SMS enthalten war.

Di...tellt. Sondern es liege grobe Fahrlässigkeit vor, weil er gleich zweimal die entsprechende Freigabe erteilt habe.

Das Gericht stellte zudem fest, dass das Betrugsopfer aufgrund seiner beruflichen Qualifikation – der Mann ist wie erwähnt Rechtsanwalt und Steuerberater – grundsätzlich erfahren sei mit geschäftlichen Dingen wie eben dem Online-Banking. Der Mann habe zugegeben, dass er Online- und Telefonbanking bei mehreren Instituten nutze und mit den grundlegenden Funktionen der dazu notwendigen Apps vertraut sei. Der Kläger habe aber laut Gericht durch die (mehrmalige) Bestätigung der Push-TAN gegen seine Verpflichtung verstoßen, Sicherheitsmerkmale vor unbefugten Zugriff zu schützen. Zudem habe der Mann erkennen müssen, dass ein “atypischer Ablauf” vorliegen würde – damit ist der Tipp auf den Link in der SMS und der Anruf gemeint.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Mann Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht habe und vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen wolle.


Quelle: https://www.pcwelt.de/article/2236858/on...t-ersetzen.html





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